Ab Montag 2. November 2020 ist der erneute Lockdown verordnet.
►Bars und Gastronomie-Betriebe müssen geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
►Der Groß- und Einzelhandel sowie der Lebensmittelhandel darf ebenfalls weiter offen bleiben. Bund und Länder einigten sich aber darauf, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten darf.
►gerne können Sie bei uns mit NFC (Near Field Communication) bezahlen.